AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei Überlassung von Gästezimmern sowie bei allen hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, im folgenden als „Gast“ bezeichnet, automatisch zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die Beherbergung aufgrund von einem mündlichen, fernschriftlichen, fernmündlichen, oder elektronisch (durch Email) übermittelten Einverständnis beider Parteien zustande kommt. Der Gast erkennt diese AGB an, so dass etwaige entgegenstehende Bedingungen des Gastes keine Anwendung finden.

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern wird mit der Festbuchung des Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei schriftlichen Buchungen erhält der Gast auf Wunsch eine Buchungsbestätigung. Wird für die Reservierung vom Gastgeber eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

2. Anreise und Check-in

Der Gastgeber empfängt seine Gäste bis 20.00 Uhr. Im Fall einer Verspätung (z.B. durch Verkehrsstau, Panne, Schlechtwetter, o.ä.) hat der Gast dies dem Gastgeber bis spätestens 19.00 Uhr am Anreisetag mitzuteilen. Bei rechtzeitiger Mitteilung kann der Gastgeber den Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Anreisetag vereinbaren. Im Versäumnisfall oder im Fall des Nichterscheinens des Gastes innerhalb der vorgenannten Empfangszeiten kann der Gastgeber Stornogebühren erheben und / oder die Zimmer für den gesamten Buchungszeitraum anderweitig vermieten. Der Gastgeber hat das Recht sich vom Gast einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsprüfung vorlegen zu lassen.

3. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen

Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen können Sie im Vorfeld telefonisch mitteilen. Zusätzlich müssen Sie diese unverzüglich schriftlich per Post oder Mail an uns übermitteln! Die Stornierung einer Buchung ist nachfolgend geregelt (Stornogebühr in % Höhe des Gesamtpreises):

Corona Update: 

Sollte wegen Corona in Ihrem Zeitraum ein Reiseverbot von Bund oder Land ausgehängt worden sein, entstehen Ihnen keinerlei Stornierungskosten so lange Sie direkt (E-Mail, Telefon, Fax, Brief) bei uns gebucht haben.

  •  Änderungen und Stornierungen, die bis zu 30 Tage vor Anreisedatum erfolen sind kostenfrei.
  • Änderungen und Stornierungen, die bis zu 15 Tage vor Anreisedatumerfolgen werden mit 80% des Preises der Gesamtrechnung berechnet.
  • spätere Stornierungen und Änderungen werden mit 100% des Preises der Gesamtrechnung berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise sind Endpreise; sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Bedienungsabgaben. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises verlangen. Der Restbetrag ist beim Gastgeber in bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Das Entgeld für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes/der Gästegruppe zur Zahlung fällig. Der Gastgeber ist jedoch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Gast/von der Gästegruppe zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise in bar zu begleichen. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann der Gastgeber eine Zwischenrechnung verlangen. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet. Die vom Kurort Bischofsgrün erhobene Kurtaxe ist gesondert an den Gastgeber zu bezahlen.

5. Verzehr von eingebrachten Speisen, Rauchverbot

Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen in den Gastzimmern und Schlafzimmern nicht gestattet ist. Alle Gästezimmer und deren Nebenräume sind Nichtraucherzimmer, in denen das Rauchen ausdrücklich verboten ist. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen vorstehende Regelung berechtigen den Gastgeber einen entsprechenden Serviceaufschlag für erhöhte Zimmerreinigung von mindestens EUR 50,00 in Rechnung zu stellen.

6. Preise

Die aktuell gültige Preise für Übernachtungen mit Frühstück können Sie auf unserer Homepage https://hammerschmiede-bischofsgruen.de entnehmen.

7. Wertsachen

Der Gastgeber übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Der Zutritt von Dritten in Gästezimmer ist nur mit der Zustimmung durch den Gastgeber zulässig.

8. Haftung; Anzeigepflicht

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Generell haftet der Gastgeber nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für den entstandenen Schaden. Der Gast ist verpflichtet, die Einbringung von gefährlichem oder gesetzeswidrigem Gut (Sprengstoff, Waffen, Drogen u.ä.) dem Gastgeber anzuzeigen. Haustiere sind nicht erwünscht.

9. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch wie z.B. Kochplatten, Heizungen, kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast ist verpflichtet die Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch dem Gastgeber vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende Gerätenutzung berechtigt den Gastgeber einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten von mindestens 5,00 EUR pro Übernachtung und Zimmer in Rechnung zu stellen. Geräte, welche die Leistungsaufnahme von üblichen Haushaltsgeräten übersteigen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.

10. Kündigung durch den Gastgeber

Der Gastgeber ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast/die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Gastgebers oder seinem Gasthof schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder Nichtbeachten der mündlichen Anweisungen des Gastgebers, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum des Gastgebers berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Gastgeber. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Gastgebers zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen unter Abschnitt 3 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bayreuth.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.